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Softwaresysteme I - SS 2006
Regeln zur Prüfung und zur Scheinvergabe
Scheine
1.
Schein (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn ab WS 2003/04, IuK-Vordiplom, CE-Bachelor-Prüfung, Lehramt-Informatik (vertieft))
Einen Schein
bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben sowie erfolgreiche Teilnahme an
Zwischenprüfungen (Mini-Klausuren). Auf die Übungsaufgaben werden
Punkte vergeben, für die Scheinvergabe sind mind. 60 der maximal 100 erreichbaren Punkte
erforderlich. Es werden zwei Mini-Klausuren stattfinden, die erste ist verpflichtend,
die zweite optional. Für die Scheinvergabe sind 40% der Punkte der ersten Klausur
erforderlich. Bei Nichtbestehen bzw. entschuldigtem Fehlen sind 40% der Punkte
der zweiten Klausur notwendig. Bei unentschuldigter Nicht-Teilnahme bei der ersten Klausur
sind 50% der Punkte der zweiten Klausur für eine Scheinvergabe erforderlich.
Die Programmieraufgaben sind entsprechend den Vorgaben in der jeweiligen Aufgabenstellung
entweder alleine oder in Zweiergruppen zu bearbeiten. In den Tafelübungen sind
die Lösungen auf Aufforderung an der Tafel zu erklären. Bei Nicht-Anwesenheit
kann die Lösung mit 0 Punkten gewertet werden.
Der Schein ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfungsklausur
(bei Lehramt-Informatik = Zulassungsklausur) in Softwaresysteme I (siehe Punkt 6).
2.
Schein (Wirtschaftsinformatik, Mathematik und Technomathematik)
Die Prüfungsordnungen der Studiengänge Wirtschaftinformatik, Mathematik (mit Nebenfach Informatik) und Technomathematik
schreiben keine Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Vordiplomprüfung (siehe Punkt 6)
vor. Ein Schein nach den Regeln von Punkt 1 ist damit nicht verpflichtend.
Nachdem wir bei den Aufgabenstellungen in der Prüfungsklausur aber grundsätzlich
davon ausgehen, dass Studierende, die während des Semesters bereits aktiv den
Vorlesungsstoff nachbereitet haben und erfolgreich die Übungsaufgaben bearbeitet
haben, besonders gute Chancen zu einem guten bestehen der Prüfung haben sollen,
empfehlen wir dringend, den Schein entsprechend den Regeln in Punkt 1 zu machen.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Studierende, die keinen Schein erworben haben, in den
Prüfungen sehr häufig deutlich schlechter abgeschnitten haben.
3.
Schein über einen "C-Kompaktkurs" (Magister Linguistische Informatik)
Der für den Magister-Studiengang Linguistische Informatik vorgesehene
Schein über einen C-Kompaktkurs wird ab dem SS 2005 bis auf weiteres
durch den Kurs "Java für Computerlinguisten" (im SS 2005 gehalten von
Christian Otto) ersetzt. Weitere Details erfahren Sie direkt in der
Computerlinguistik.
Im Rahmen von Softwaresysteme I wird deshalb keine Möglichkeit zum Erwerb eines
C-Kompaktkurs-Scheins mehr angeboten.
4.
Schein in Systemprogrammierung I
(Informatik Vordiplom bei Studienbeginn im WS 2002/03)
Ein Schein in Softwaresysteme I wird als Ersatz für den Schein in der
nicht mehr angebotenen Lehrveranstaltung "Systemprogrammierung I"
(Schein gemäß Par. 6 Abs. 1 Nr. 3 in der
Fassung der 14. Änderungssatzung vom 15. März 2003 der FPO Informatik
- neue Fassung des Par. 6 auf Seite 4 unten)
anerkannt. Vergabekriterien wie unter Punkt 1.
Analog wird die Vordiplomklausur in Softwaresysteme I auch als Vordiplomklausur
in Systemprogrammierung I abgehalten (vgl. Punkt 7).
5.
Schein zu Systemprogrammierung I (für alle Studiengänge außer Informatik in denen Studierende, für
die ggf. noch frühere Versionen von Prüfungsordnungen gelten, noch solch einen Schein machen
müssen)
Einen Schein
bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung (= Lösen und Abgeben von mind. 60% aller Aufgaben) der Übungsaufgaben
und bestehen einer Miniklausur.
Diese Art der Scheinvergabe ist nur nach persönlicher Rücksprache mit dem Dozenten zu Semesterbeginn möglich!
Prüfungen
6.
Prüfung in Softwaresysteme I
(Informatik Vordiplom, I&K Vordiplom, Vordiplom Mathematik im Wahlfach Informatik, Vordiplom Technomathematik,
Computational Engineering Bachelor Prüfung
- jeweils bei Studienbeginn ab WS 2003/04;
ausserdem
Wirtschaftsinformatik Hauptdiplomprüfung und
Prüfung als Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen für Lehramt Informatik (vertieft) )
Im Prüfungszeitraum September/Oktober 2005 findet eine zweistündige schriftliche Prüfung statt.
Studierende in den Diplomstudiengängen Informatik und I&K, im Bachelor-Studiengang Computational Engineering
und im Lehramt-Studiengang Informatik benötigen einen Schein entsprechend Punkt 1 als
Zulassungsvoraussetzung.
Für
Studierende in Technomathematik, in Mathematik mit Wahlfach Informatik und
im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist dieser Schein in der Prüfungsordnung zwar nicht vorgeschrieben,
das Lösen und Abgeben der Übungsaufgaben wird aber dringend empfohlen, da sich
der Prüfungsstoff zu einem wesentlichen Teil an den Übungen und den Aufgaben orientiert.
Der Inhalt der Vorlesung sind natürlich ebenfalls prüfungsrelevant.
Die Klausur besteht aus drei Teilen:
- Multiple-Choice-Aufgaben im Umfang von 30 Minuten
- Programmieraufgabe im Umfang von 60 Minuten
- Textaufgaben über den Vorlesungsstoff im Umfang von 30 Minuten
Die Textaufgaben beziehen sich auf den Vorlesungsstoff. Sie fragen aber keinen
Stoff ab, der sich besser in Manual-Seiten nachschlagen lässt. Stattdessen
geht es um das grundlegende Verständnis der vorgestellten Konzepte.
7.
Prüfung in Systemprogrammierung I
(Informatik Vordiplom bei Studienbeginn im WS 2002/03, Computational Engineering bei Studienbeginn bis WS 2002/03, Wirtschaftsinformatik-Hauptdiplomprüfung Wiederholer)
Die Prüfung (Klausur) zu Softwaresysteme I gem. Punkt 6 wird gleichzeitig auch als "Systemprogrammierung I"-Prüfung
abgehalten. Ab dem Prüfungszeitraum September 2005 wird keine separate Klausur, basierend auf
dem alten Systemprogrammierung-Stoff mehr angeboten - Basis ist ausschließlich der Stoff
der Vorlesung Softwaresysteme I im SS 2005!
Studierende im Diplomstudiengang Informatik benötigen einen Schein entsprechend Punkt 4 als
Zulassungsvoraussetzung. Für Studierende im Bachelor-Studiengang Computational Engineering und im
Studiengang Wirtschaftsinformatik ist dieser Schein in der Prüfungsordnung zwar nicht vorgeschrieben,
das Lösen und Abgeben der Übungsaufgaben wird aber dringend empfohlen, da sich
der Prüfungsstoff zu einem wesentlichen Teil an den Übungen und den Aufgaben orientiert.
Im Übrigen gilt Punkt 6.
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