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Lehrstuhl für Informatik 4
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Softwaresysteme I - SS 2006

Regeln zur Prüfung und zur Scheinvergabe

Scheine

1. Schein (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn ab WS 2003/04, IuK-Vordiplom, CE-Bachelor-Prüfung, Lehramt-Informatik (vertieft))
Einen Schein bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben sowie erfolgreiche Teilnahme an Zwischenprüfungen (Mini-Klausuren). Auf die Übungsaufgaben werden Punkte vergeben, für die Scheinvergabe sind mind. 60 der maximal 100 erreichbaren Punkte erforderlich. Es werden zwei Mini-Klausuren stattfinden, die erste ist verpflichtend, die zweite optional. Für die Scheinvergabe sind 40% der Punkte der ersten Klausur erforderlich. Bei Nichtbestehen bzw. entschuldigtem Fehlen sind 40% der Punkte der zweiten Klausur notwendig. Bei unentschuldigter Nicht-Teilnahme bei der ersten Klausur sind 50% der Punkte der zweiten Klausur für eine Scheinvergabe erforderlich.
Die Programmieraufgaben sind entsprechend den Vorgaben in der jeweiligen Aufgabenstellung entweder alleine oder in Zweiergruppen zu bearbeiten. In den Tafelübungen sind die Lösungen auf Aufforderung an der Tafel zu erklären. Bei Nicht-Anwesenheit kann die Lösung mit 0 Punkten gewertet werden.
Der Schein ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfungsklausur (bei Lehramt-Informatik = Zulassungsklausur) in Softwaresysteme I (siehe Punkt 6).

2. Schein (Wirtschaftsinformatik, Mathematik und Technomathematik)
Die Prüfungsordnungen der Studiengänge Wirtschaftinformatik, Mathematik (mit Nebenfach Informatik) und Technomathematik schreiben keine Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Vordiplomprüfung (siehe Punkt 6) vor. Ein Schein nach den Regeln von Punkt 1 ist damit nicht verpflichtend.
Nachdem wir bei den Aufgabenstellungen in der Prüfungsklausur aber grundsätzlich davon ausgehen, dass Studierende, die während des Semesters bereits aktiv den Vorlesungsstoff nachbereitet haben und erfolgreich die Übungsaufgaben bearbeitet haben, besonders gute Chancen zu einem guten bestehen der Prüfung haben sollen, empfehlen wir dringend, den Schein entsprechend den Regeln in Punkt 1 zu machen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Studierende, die keinen Schein erworben haben, in den Prüfungen sehr häufig deutlich schlechter abgeschnitten haben.

3. Schein über einen "C-Kompaktkurs" (Magister Linguistische Informatik)
Der für den Magister-Studiengang Linguistische Informatik vorgesehene Schein über einen C-Kompaktkurs wird ab dem SS 2005 bis auf weiteres durch den Kurs "Java für Computerlinguisten" (im SS 2005 gehalten von Christian Otto) ersetzt. Weitere Details erfahren Sie direkt in der Computerlinguistik.
Im Rahmen von Softwaresysteme I wird deshalb keine Möglichkeit zum Erwerb eines C-Kompaktkurs-Scheins mehr angeboten.

4. Schein in Systemprogrammierung I (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn im WS 2002/03)
Ein Schein in Softwaresysteme I wird als Ersatz für den Schein in der nicht mehr angebotenen Lehrveranstaltung "Systemprogrammierung I" (Schein gemäß Par. 6 Abs. 1 Nr. 3 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 15. März 2003 der FPO Informatik - neue Fassung des Par. 6 auf Seite 4 unten) anerkannt. Vergabekriterien wie unter Punkt 1.
Analog wird die Vordiplomklausur in Softwaresysteme I auch als Vordiplomklausur in Systemprogrammierung I abgehalten (vgl. Punkt 7).

5. Schein zu Systemprogrammierung I (für alle Studiengänge außer Informatik in denen Studierende, für die ggf. noch frühere Versionen von Prüfungsordnungen gelten, noch solch einen Schein machen müssen)
Einen Schein bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung (= Lösen und Abgeben von mind. 60% aller Aufgaben) der Übungsaufgaben und bestehen einer Miniklausur.
Diese Art der Scheinvergabe ist nur nach persönlicher Rücksprache mit dem Dozenten zu Semesterbeginn möglich!


Prüfungen

6. Prüfung in Softwaresysteme I
(Informatik Vordiplom, I&K Vordiplom, Vordiplom Mathematik im Wahlfach Informatik, Vordiplom Technomathematik, Computational Engineering Bachelor Prüfung - jeweils bei Studienbeginn ab WS 2003/04;
ausserdem Wirtschaftsinformatik Hauptdiplomprüfung und Prüfung als Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen für Lehramt Informatik (vertieft) )

Im Prüfungszeitraum September/Oktober 2005 findet eine zweistündige schriftliche Prüfung statt.
Studierende in den Diplomstudiengängen Informatik und I&K, im Bachelor-Studiengang Computational Engineering und im Lehramt-Studiengang Informatik benötigen einen Schein entsprechend Punkt 1 als Zulassungsvoraussetzung.
Für Studierende in Technomathematik, in Mathematik mit Wahlfach Informatik und im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist dieser Schein in der Prüfungsordnung zwar nicht vorgeschrieben, das Lösen und Abgeben der Übungsaufgaben wird aber dringend empfohlen, da sich der Prüfungsstoff zu einem wesentlichen Teil an den Übungen und den Aufgaben orientiert.
Der Inhalt der Vorlesung sind natürlich ebenfalls prüfungsrelevant.

Die Klausur besteht aus drei Teilen:

  • Multiple-Choice-Aufgaben im Umfang von 30 Minuten
  • Programmieraufgabe im Umfang von 60 Minuten
  • Textaufgaben über den Vorlesungsstoff im Umfang von 30 Minuten

Die Textaufgaben beziehen sich auf den Vorlesungsstoff. Sie fragen aber keinen Stoff ab, der sich besser in Manual-Seiten nachschlagen lässt. Stattdessen geht es um das grundlegende Verständnis der vorgestellten Konzepte.

7. Prüfung in Systemprogrammierung I
(Informatik Vordiplom bei Studienbeginn im WS 2002/03, Computational Engineering bei Studienbeginn bis WS 2002/03, Wirtschaftsinformatik-Hauptdiplomprüfung Wiederholer)

Die Prüfung (Klausur) zu Softwaresysteme I gem. Punkt 6 wird gleichzeitig auch als "Systemprogrammierung I"-Prüfung abgehalten. Ab dem Prüfungszeitraum September 2005 wird keine separate Klausur, basierend auf dem alten Systemprogrammierung-Stoff mehr angeboten - Basis ist ausschließlich der Stoff der Vorlesung Softwaresysteme I im SS 2005!
Studierende im Diplomstudiengang Informatik benötigen einen Schein entsprechend Punkt 4 als Zulassungsvoraussetzung. Für Studierende im Bachelor-Studiengang Computational Engineering und im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist dieser Schein in der Prüfungsordnung zwar nicht vorgeschrieben, das Lösen und Abgeben der Übungsaufgaben wird aber dringend empfohlen, da sich der Prüfungsstoff zu einem wesentlichen Teil an den Übungen und den Aufgaben orientiert.
Im Übrigen gilt Punkt 6.
  Impressum   Datenschutz Stand: 2005-08-10 17:07