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Lehrstuhl für Informatik 4
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Lehre
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Department Informatik  >  Informatik 4  >  Lehre  >  Studium  >  Inf. (Dipl)
Prüfungsmöglichkeiten im Studiengang Informatik (Diplom)

Grundstudium

Systemprogrammierung I

    Nur für Studierende mit Studienbeginn bis WS 2002/03!

    Im Grundstudium (3. Semester) ist die Vorlesung Systemprogrammierung I mit 4+4 SWS verpflichtend.

    Prüfungsleistung (für Studierende mit Studienbeginn bis SS 2002) :
    Scheinerwerb durch Übungsaufgaben und Klausur

    Prüfungsleistung (für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2002/03) :
    Scheinerwerb durch aktive Teilnahme an den Übungen und Abgabe von Übungsaufgaben, Vordiplomprüfung durch Klausur

Softwaresysteme I

    Nur für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2003/04!

    Im Grundstudium (2. Semester) ist die Vorlesung Softwaresysteme I mit 4+2 SWS verpflichtend.

    Prüfungsleistung:
    Scheinerwerb durch aktive Teilnahme an den Übungen und Abgabe von Übungsaufgaben, Vordiplomprüfung durch Klausur


Hauptstudium

Verteilte Systeme und Betriebssysteme als 'normales' Prüfungsfach (8 SWS)

Verteilte Systeme und Betriebssysteme als Schwerpunktfach (12 SWS)

    Neben der Betriebssystemprüfung als 'normales' Prüfungsfach ist ein benoteter Schein im Umfang von 4 SWS zu erwerben. Der benotete Schein kann auch durch Zusammenfassung von zwei bewerteten Studienleistungen im Fachgebiet Betriebssysteme erworben werden.

    Die Teilnahme an einem Hauptseminar des Fachgebiets Betriebssysteme wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem, falls die Anfertigung einer Studien- und/oder Diplomarbeit in diesem Fachgebiet angestrebt wird.

    Empfehlung: Um eine ausreichende Breite des Hauptstudiums zu gewährleisten, wird empfohlen, mindestens einen der zwei gem. §11, Abs. 1, Nr. 5 FPO Informatik geforderten unbenoteten Leistungsnachweise nicht in dem Teilgebiet "systemorientierte Fächer" (Rechnerarchitektur, Betriebssysteme, Kommunikationssysteme) zu machen.

Unbenotete Scheine aus dem Bereich Betriebssysteme

    Unbenotete Scheine können zu jeder im Vorlesungsverzeichnis entsprechend ausgewiesenen Lehrveranstaltung des Fachgebiets Betriebssysteme erworben werden. Auf Antrag können bis zu max. drei Scheine verschiedener Lehrveranstaltungen des Fachgebiets Verteilte Systeme und Betriebssysteme zu einem Schein über max. 6 SWS zusammengefaßt werden. Diese Scheine sind als Zulassungsvoraussetzung zur Diplomhauptprüfung gem. §11, Abs. 1, Nr. 5 FPO Informatik verwendbar.

    Um eine ausreichende Breite des Hauptstudiums zu gewährleisten, wird empfohlen, nicht beide unbenoteten Scheine im Fach Betriebssysteme zu machen.

Studien- und Diplomarbeit

    Es wird empfohlen, die Diplomarbeit nur dann im Fachgebiet Betriebssysteme anzufertigen, wenn Betriebssysteme entweder als Schwerpunktfach gewählt wurde oder eine äquivalente Vertiefung des Themengebiets und -umfelds während des Studiums erreicht wurde (dies ist vor allem bei Vertiefung in benachbarten Fachgebieten wie z. B. Kommunikationssysteme, Rechnerarchitektur, Hardware-Software-Co-Design oder Datenbanksysteme und dem Besuch weiterer Lehrveranstaltungen aus dem Fachgebiet Betriebssysteme der Fall).


Veranstaltungen zu diesem Studiengang im Überblick


Studienführer

  Impressum   Datenschutz Stand: 2003-10-09 15:43