Prüfungsmöglichkeiten im Studiengang Informatik (Diplom)
Grundstudium
Systemprogrammierung I
Nur für Studierende mit Studienbeginn bis WS 2002/03!
Im Grundstudium (3. Semester) ist die Vorlesung Systemprogrammierung I mit 4+4 SWS verpflichtend.
Prüfungsleistung (für Studierende mit Studienbeginn bis SS 2002) :
Scheinerwerb durch Übungsaufgaben und Klausur
Prüfungsleistung (für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2002/03) :
Scheinerwerb durch aktive Teilnahme an den Übungen und Abgabe von Übungsaufgaben, Vordiplomprüfung durch Klausur
Softwaresysteme I
Nur für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2003/04!
Im Grundstudium (2. Semester) ist die Vorlesung Softwaresysteme I mit 4+2 SWS verpflichtend.
Prüfungsleistung:
Scheinerwerb durch aktive Teilnahme an den Übungen und Abgabe von Übungsaufgaben, Vordiplomprüfung durch Klausur
Hauptstudium
Verteilte Systeme und Betriebssysteme als 'normales' Prüfungsfach (8 SWS)
Prüfungsleistung:
Prüfungsstoff ist mindestens eine der Lehrveranstaltungen
Betriebssysteme (4 SWS),
Verteilte Systeme (4 SWS) oder
Betriebsprogrammierung I (4+1 SWS),
und ggf. weitere Lehrveranstaltungen bis zum Erreichen eines Stundenumfangs
von mind. 8 SWS aus
der folgenden Liste:
Prüfung erfolgt mündlich über 30min. Prüfer: Prof. Schröder-Preikschat, Dr. Kleinöder oder Prof. Hofmann (nur bei Kombination mit Betriebsprogrammierung I und II).
Verteilte Systeme und Betriebssysteme als Schwerpunktfach (12 SWS)
Neben der Betriebssystemprüfung als 'normales' Prüfungsfach
ist ein benoteter Schein im Umfang von 4 SWS zu erwerben.
Der benotete Schein kann auch durch Zusammenfassung von zwei bewerteten
Studienleistungen im Fachgebiet Betriebssysteme erworben werden.
Die Teilnahme an einem Hauptseminar des Fachgebiets Betriebssysteme
wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem, falls die Anfertigung
einer Studien- und/oder Diplomarbeit in diesem Fachgebiet angestrebt
wird.
Empfehlung: Um eine ausreichende Breite des Hauptstudiums zu
gewährleisten, wird empfohlen, mindestens einen der zwei gem.
§11, Abs. 1, Nr. 5 FPO Informatik geforderten unbenoteten
Leistungsnachweise nicht in dem Teilgebiet "systemorientierte
Fächer" (Rechnerarchitektur, Betriebssysteme,
Kommunikationssysteme) zu machen.
Unbenotete Scheine aus dem Bereich Betriebssysteme
Unbenotete Scheine können zu jeder im Vorlesungsverzeichnis
entsprechend ausgewiesenen Lehrveranstaltung des Fachgebiets
Betriebssysteme erworben werden. Auf Antrag können bis zu max.
drei Scheine verschiedener Lehrveranstaltungen des Fachgebiets
Verteilte Systeme und Betriebssysteme zu einem Schein über max. 6 SWS
zusammengefaßt werden. Diese Scheine sind als
Zulassungsvoraussetzung zur Diplomhauptprüfung gem. §11, Abs.
1, Nr. 5 FPO Informatik verwendbar.
Um eine ausreichende Breite des Hauptstudiums zu
gewährleisten, wird empfohlen, nicht beide unbenoteten Scheine im
Fach Betriebssysteme zu machen.
Studien- und Diplomarbeit
Es wird empfohlen, die Diplomarbeit nur dann im Fachgebiet
Betriebssysteme anzufertigen, wenn Betriebssysteme entweder als
Schwerpunktfach gewählt wurde oder eine äquivalente
Vertiefung des Themengebiets und -umfelds während des Studiums
erreicht wurde (dies ist vor allem bei Vertiefung in benachbarten
Fachgebieten wie z. B. Kommunikationssysteme, Rechnerarchitektur, Hardware-Software-Co-Design oder
Datenbanksysteme und dem Besuch weiterer Lehrveranstaltungen aus dem
Fachgebiet Betriebssysteme der Fall).
Veranstaltungen zu diesem
Studiengang im Überblick
Studienführer