Die Veranstaltung kann in verschiedenen Ausprägungen geprüft werden. Je nach Umfang der erbrachten Leistungen
in der Übungen sind 5 oder 7.5 ETCS möglich. Für jede Art von Prüfung sind grundsätzlich die Themen der
Vorlesung und Übung relevant. Die Art der angestrebten Prüfung ist zu Beginn des Übungsbetriebs dem jeweiligen Übungsleiter
mitzuteilen.
5 ECTS und 7.5 ECTS:
Um die Prüfung mit 5 ECTS oder 7.5 ECTS ablegen zu können ist die erfolgreiche Bearbeitung
aller Übungsaufgaben notwendig. Für das 7.5 ECTS Modul müssen die erweiterten Übungen
gelöst werden. Ziel der Übungsaufgaben ist es, Probleme bei der Implementierung von Echtzeitanwendungen aufzuzeigen und die in der Vorlesung vorgestellten Lösungsmethoden auszuprobieren.
Eine Übungsaufgabe gilt als erfolgreich bearbeitet, wenn die Lösung einem Übungsleiter vorgestellt und von diesem für ausreichend befunden wurde.
Im Falle von Implementierungsaufgaben ist die Lauffähigkeit zu demonstrieren und der Quellcode kurz zu erläutern.
Neben der Prüfung haben auch Zustand und Qualität der Übungen einen Einfluss auf die Benotung.
Prüfungen nach den Regeln des Diplomstudiengangs Informatik (in Kombination mit z.B. Betriebessysteme oder Verteilte Systeme) oder einer Vertiefungsrichtung der Fächer Informations- und Kommunikationstechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Medizintechnik oder Mechatronik wie auch benotete oder unbenotete Scheine sind auf Anfrage möglich.
Die Prüfungstermine können und sollten (mit wosch) im Vorfeld
vereinbart werden, bevor sie dem Prüfungsamt nach erfolgter Anmeldung zugehen.