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Lehrstuhl für Informatik 4
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Softwaresysteme I - SS 2004

Regeln zur Prüfung und zur Scheinvergabe

Scheine

1. Schein (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn ab WS 2003/04, IuK-Vordiplom, CE-Bachelor-Prüfung, Lehramt-Informatik (vertieft))
Einen Schein bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben (= Lösen und Abgeben von mind. 60% aller Aufgaben. Die Aufgaben sind entsprechend den Vorgaben in der jeweiligen Aufgabenstellung entweder alleine oder in Zweiergruppen zu bearbeiten. In den Tafelübungen sind die Lösungen auf Aufforderung an der Tafel zu erklären. Bei Nicht-Anwesenheit kann die Lösung mit 0 Punkten gewertet werden).
Der Schein ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfungsklausur (bei Lehramt-Informatik = Zulassungsklausur) in Softwaresysteme I (siehe Punkt 6).

2. Schein über einen "C-Kompaktkurs" (Magister Linguistische Informatik)
Der Schein bezieht sich auf den Vorlesungsstoff der ersten 2 - 3 Wochen sowie ueber 4 Übungsaufgaben. Die Übungsaufgaben sind erfolgreich zu bearbeiten und abzugeben. Für eine Scheinvergabe sind 60% der erreichbaren Punkte erforderlich.

3. Schein in Systemprogrammierung I (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn im WS 2002/03)
Ein Schein in Softwaresysteme I wird als Ersatz für den Schein in der künftig nicht mehr angebotenen Lehrveranstaltung "Systemprogrammierung I" (Schein gemäß Par. 6 Abs. 1 Nr. 3 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 15. März 2003 der FPO Informatik - neue Fassung des Par. 6 auf Seite 4 unten) anerkannt. Vergabekriterien wie unter Punkt 1.
Analog wird die Vordiplomklausur in Softwaresysteme I auch als Vordiplomklausur in Systemprogrammierung I abgehalten (vgl. Punkt 7).

4. Schein in Systemprogrammierung I (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn bis zum WS 2001/02 - keine Vordiplomklausur in Systemprogrammierung)
Einen Schein zu "Systemprogrammierung I" (Schein gemäß Par. 6 Abs. 1 Nr. 2 in der Fassung der Änderungssatzung vom 28. September 1995 der FPO Informatik - kursiv gedruckte Fassung des Par. 6 auf Seite 5 oben) bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung (= Lösen und Abgeben von mind. 60% aller Aufgaben) der Übungsaufgaben von "Softwaresysteme I" und eine mündliche Prüfung im Juli. Studierende, die noch einen Schein nach dieser alten Fassung der Prüfungsordnung benötigen, müssen sich in der ersten Tafelübung mit dem Übungsleiter persönlich in Verbindung setzen um die genauen Details der Scheinvergabe zu besprechen.

5. Schein zu Systemprogrammierung I (für alle Studiengänge außer Informatik in denen Studierende, für die ggf. noch frühere Versionen von Prüfungsordnungen gelten, noch solch einen Schein machen müssen)
Einen Schein bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung (= Lösen und Abgeben von mind. 60% aller Aufgaben) der Übungsaufgaben und aktive Mitarbeit in den Tafelübungen. Bei mangelnder aktiver Mitarbeit in den Tafelübungen wird zusätzlich am Semesterende eine kurze mündliche Prüfung abgehalten.
Diese Art der Scheinvergabe ist nur nach persönlicher Rücksprache mit dem Dozenten zu Semesterbeginn möglich!


Prüfungen

6. Prüfung in Softwaresysteme I
(Informatik Vordiplom, I&K Vordiplom, Vordiplom Mathematik im Wahlfach Informatik, Vordiplom Technomathematik, Computational Engineering Bachelor Prüfung - jeweils bei Studienbeginn ab WS 2003/04;
ausserdem Wirtschaftsinformatik Hauptdiplomprüfung und Prüfung als Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen für Lehramt Informatik (vertieft) )

Im Prüfungszeitraum September/Oktober 2004 findet eine zweistündige schriftliche Prüfung statt.
Studierende in den Diplomstudiengängen Informatik und I&K, im Bachelor-Studiengang Computational Engineering und im Lehramt-Studiengang Informatik benötigen einen Schein entsprechend Punkt 1 als Zulassungsvoraussetzung.
Für Studierende in Technomathematik, in Mathematik mit Wahlfach Informatik und im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist dieser Schein in der Prüfungsordnung zwar nicht vorgeschrieben, das Lösen und Abgeben der Übungsaufgaben wird aber dringend empfohlen, da sich der Prüfungsstoff zu einem wesentlichen Teil an den Übungen und den Aufgaben orientiert.
Wichtige Grundkonzepte der Vorlesung sind ebenfalls prüfungsrelevant.

Die Klausur besteht aus drei Teilen:

  • Multiple-Choice-Aufgaben im Umfang von 30 Minuten
  • Programmieraufgabe im Umfang von 60 Minuten
  • Textaufgaben über den Vorlesungsstoff im Umfang von 30 Minuten

Die Textaufgaben beziehen sich auf den Vorlesungsstoff. Sie fragen aber keinen Stoff ab, der sich besser in Manual-Seiten nachschlagen lässt. Stattdessen geht es um das grundlegende Verständnis der vorgestellten Konzepte.

7. Prüfung in Systemprogrammierung I
(Informatik Vordiplom bei Studienbeginn im WS 2002/03, Computational Engineering bei Studienbeginn bis WS 2002/03, Wirtschaftsinformatik-Hauptdiplomprüfung Wiederholer)

Die Prüfung (Klausur) zu Softwaresysteme I gem. Punkt 6 wird gleichzeitig auch als "Systemprogrammierung I"-Prüfung abgehalten (ggf. mit kleinen Änderungen gegenüber der Softwaresysteme-Klausur, falls diese Fragen zu Stoff enthält, der in der Systemprogrammierung I Vorlesung so nicht behandelt wurde).
Studierende im Diplomstudiengang Informatik benötigen einen Schein entsprechend Punkt 3 als Zulassungsvoraussetzung. Für Studierende im Bachelor-Studiengang Computational Engineering und im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist dieser Schein in der Prüfungsordnung zwar nicht vorgeschrieben, das Lösen und Abgeben der Übungsaufgaben wird aber dringend empfohlen, da sich der Prüfungsstoff zu einem wesentlichen Teil an den Übungen und den Aufgaben orientiert.
Im Übrigen gilt Punkt 6.
  Impressum   Datenschutz Stand: 2004-08-05 08:24