Die Veranstaltung kann in verschiedenen Ausprägungen geprüft werden. Je nach
Umfang der erbrachten Leistungen in der Übungen sind 2.5 oder 5 ETCS
möglich. Für je Art von Prüfung sind grundsätzlich die Themen der Vorlesung
relevant. Die Art der angestrebten Prüfung ist zu Beginn des Übungsbetriebs
dem jeweiligen Übungsleiter mitzuteilen.
2,5 ECTS: Für eine Prüfung mit 2,5 ETCS sind ausschließlich die
Themen der Vorlesung maßgeblich. Die Bearbeitung der Übungsaufgaben ist
optional, es wird jedoch zum Verständnis der Vorlesungsthemen dringend
empfohlen Aufgaben zumindest zu bearbeiten.
5 ECTS: Um die Prüfung mit 5 ECTS ablegen zu können ist die
erfolgreiche Bearbeitung aller Übungsaufgaben erfolgreich.
"Erfolgreich bearbeitet" bedeutet, dass die Lösung einer Übungsaufgabe abgegeben
und (vom jeweiligen Betreuer der Übung) für mindestens ausreichend befunden
worden sein muss. Im Falle von Implementierungsaufgaben ist die Lauffähigkeit
zu demonstrieren und der Quellcode kurz zu erläutern. Die Abgabe sollte jeweils
durch ein Mitglied der Gruppe zyklisch wechselnd erfolgen. Neben der Prüfung
haben auch Zustand und Qualität der Übungen einen Einfluss auf die Benotung.
Prüfungen nach den Regeln des Diplomstudiengangs Informatik (in Kombination mit z.B.
Betriebessysteme
oder Verteilte Systeme) oder einer
Vertiefungsrichtung der Fächer Informations- und Kommunikationstechnik oder
Mechatronik wie auch benotete oder unbenotete Scheine sind auf Anfrage möglich.
Die Prüfungstermine können und sollten
(mit wosch) im
Vorfeld vereinbart werden, bevor sie dem Prüfungsamt nach erfolgter Anmeldung
zugehen.