Die Veranstaltung kann in verschiedenen Ausprägungen geprüft werden. Je nach Umfang der erbrachten Leistungen
in der Übungen sind 5 oder 7.5 ETCS möglich. Für je Art von Prüfung sind grundsätzlich die Themen der
Vorlesung relevant. Die Art der angestrebten Prüfung ist zu Beginn des Übungsbetriebs dem jeweiligen Übungsleiter
mitzuteilen.
5 ECTS und 7.5 ECTS:
Um die Prüfung mit 5 ECTS oder 7.5 ECTS ablegen zu können ist die erfolgreiche Bearbeitung
aller Übungsaufgaben notwendig. Für das 7.5 ECTS Modul müssen die erweiterten Übungen
gelöst werden.
Die Übungsaufgaben werden in Zweiergruppen bearbeitet. Die Übungsaufgaben werden in zwei Schwierigkeitsgraden
angeboten.
Die Aufgaben sind für eine Prüfung mit 5 ECTS oder 7.5 ECTS (Zusatzaufgaben) ausgelegt und vermitteln die Probleme bei der Implementierung einer
Echtzeitanwendung.
"Erfolgreich bearbeitet" bedeutet, dass die Lösung einer Übungsaufgabe abgegeben und
(vom jeweiligen Betreuer der Übung) für mindestens ausreichend befunden worden sein muss.
Im Falle von Implementierungsaufgaben ist die Lauffähigkeit zu demonstrieren und der Quellcode
kurz zu erläutern.
Neben der Prüfung haben auch Zustand und Qualität der Übungen einen Einfluss auf die Benotung.
Prüfungen nach den Regeln des Diplomstudiengangs Informatik (in Kombination mit z.B.
Betriebessysteme oder Verteilte Systeme) oder einer
Vertiefungsrichtung der Fächer Informations- und Kommunikationstechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Medizintechnik oder Mechatronik wie auch benotete oder
unbenotete Scheine sind auf Anfrage möglich.
Die Prüfungstermine können und sollten (mit wosch) im Vorfeld
vereinbart werden, bevor sie dem Prüfungsamt nach erfolgter Anmeldung zugehen.